Aufenthaltserlaubnis in Spanien

tarjeta-300x192.png (84 KB)Wenn Sie für kurze Zeit nach Spanien kommen, sind Sie offiziell ein Tourist.

Wenn Sie ein Haus in Spanien besitzen, das Sie für einen Urlaub nutzen und einige Monate im Jahr verbringen, sind Sie immer noch der Tourist, da Ihr ständiger Wohnsitz von einem anderen Land ist. 

Der Besuch Spaniens für Bürger aus Nicht-EU-Ländern ist innerhalb von sechs Monaten (180 Tage pro Jahr) auf bis zu 90 Tage beschränkt. Wer sich mehr als sechs Monate im Jahr in Spanien aufhält, muss einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen. 

Für das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie nur die notwendigen Dokumente und eine Petition einholen. Aber bevor Sie anfangen, Dokumente zu sammeln, müssen Sie überlegen, ob Sie sie wirklich brauchen.

Werden Sie mehr als 180 Tage im Jahr in Spanien verbringen? Wenn nicht, könnten Sie Probleme mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben. Auch wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis (mit oder ohne das Recht zu arbeiten) erhalten, werden Sie automatisch ein spanischer Steueransässiger, und von diesem Moment müssen Sie alle Ihre Einkommen erklären und spanische Steuern zahlen. 

Doch jetzt gibt es eine interessante Gelegenheit, eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung für Investoren (Goldenes Visum) im Falle des Kaufs der Immobilie zu erhalten, die mehr als 500.000 € kostet. Der Besitz dieser Erlaubnis bedeutet keinen zwingenden Steueraufenthalt in Spanien und begrenzt nicht die Mindestaufenthaltsdauer im Land. 

Bitte zögern Sie nicht, sich an unsere englischsprachigen Anwälte in Spanien zu wenden: +34 639 500 976