Kaufprozedur

contatti_02-300x120.jpg (10 KB)

KAUFVERFAHREN Das Verfahren zum Kauf von Immobilien in Spanien:

•       Immobiliensuche - viel schneller und einfacher, wenn der Kunde die Liste der erforderlichen Kriterien und Präferenzen der Immobilie festlegt.

•       Besichtigung der Immobilie - normalerweise organisiert in Form einer Tour nach Spanien, während der der Kunde einige relevante Objekte sehen kann, die ihm helfen werden, die endgültige Entscheidung zu treffen. Für Ihren maximalen Komfort werden unsere Mitarbeiter Ihnen helfen, Ihre Reise zu organisieren, die Optionen für die Unterkunft während des Besuchs zu wählen, Visa zu erhalten und die Sehenswürdigkeiten zu besichtigen, an denen Sie interessiert sind.

•       Der Abschluss des Vorvertrags und die Zahlung der Kaution - es ist notwendig, das Objekt vom Markt zu nehmen und es zu reservieren. Gleichzeitig muss der Kunde die Hypothek verhandeln und alle notwendigen Dokumente für die Transaktion vorbereiten (normalerweise dauert es 2 Wochen bis 2 Monate). Unsere Anwälte werden alle Sorgfaltspflichten der Immobilie und das Vorhandensein von Schulden und Belastungen überprüfen, die bis zum Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrages zahlungspflichtig sind. Auch sie werden vollständiges Paket von notwendigen Dokumenten vorbereiten.

•       Erlangung einer nicht ansässigen Steueridentifikationsnummer - NIE. Es ist notwendig, NIE zu erhalten, um ein Konto in der spanischen Bank für den folgenden Erwerb des Eigentumsverfahrens zu eröffnen.

 

•       Eröffnung eines persönlichen Kontos bei der spanischen Bank, das mit allen Gebühren belastet wird, die mit dem Kaufvorgang der Immobilie verbunden sind, und mit den Kosten, die mit der anschließenden Verwertung verbunden sind.

•       Unterzeichnung der Urkunde in Anwesenheit von Notar und Vertreter des Verkäufers bei gleichzeitiger Zahlung aller erforderlichen Steuern und Gebühren. Von diesem Moment an werden Sie Eigentümer der Immobilie und können mehrere Schengen-Visa für Immobilienbesitzer erhalten, und wenn der Kauf mehr als 500.000 Euro wert ist - eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren (Goldenes Visum).

•       Eintragung der Urkunde im Register Ein eingetragener Vertrag wird Ihnen innerhalb von 2-3 Monaten nach der Unterzeichnung erteilt (oder im Falle des Immobilienkaufs mit der Hypothek an die Bank gesandt).

Machen Sie sich keine Sorgen - unsere Anwälte werden Ihnen helfen, all diese Fragen zu lösen! 

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch und wir werden den gesamten Kaufprozess so schnell wie möglich und in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der spanischen Gesetzgebung organisieren. 

Wenn Sie sich bereits entschieden haben und wissen, was Sie kaufen möchten, können Sie eine Liste mit allen Ihren Wünschen erstellen und rufen Sie uns einfach an: +34 639 500 976. 

Unsere Manager werden alle Ihre Anforderungen und Vorlieben aufschreiben, sie werden Ihnen einige zusätzliche Fragen stellen, um die Suchkriterien zu verfeinern und in 1-2 Stunden erhalten Sie eine E-Mail mit einer Auswahl an Immobilien mit Beschreibungen und Fotos, die Sie gerne hätten. Sie beraten Sie auch in allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Vermietung von Immobilien in Spanien haben könnten.